Das Darlehen wurde auf ein bei der Bank BE.________ extra errichtetes „Baukonto“ überwiesen, wovon die Beschuldigte das Geld in kürzester Frist abzog und unbestrittenermassen nicht für die Erstellung des zweiten Wohnblocks in Y.________ verwendete. Dennoch führte sie das Darlehen auf ihrer Liste IIb explizit als für Y.________ gewährt auf.