45 9.2.5 AB.________ Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift (pag. 18 388), der vorhandenen Dokumente (pag. 18 388 f.) sowie der Aussagen von AB.________ (pag. 18 389 f.) und der Beschuldigten (pag. 18 390) wird auf das Motiv des WSG verwiesen. Dieses präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt das WSG zum Geschädigten AB.________ Folgendes fest (pag. 18 390 f.): «Weder die Ausgangslage noch die konkreten Vertragsbedingungen oder der Geldfluss sind umstritten: AB.