Die Beschuldigte kannte AM.________ und AN.________ seit einigen Jahren und füllte für diese jeweils die Steuererklärung aus und hatte somit Einblick in die finanziellen Verhältnisse der Familie. Es handelte sich jedoch nicht nur um eine geschäftliche Beziehung, die Beschuldigte spiegelte vor sich für die Familie von AM.________ und AN.________, insbesondere auch für den Sohn, zu interessieren. Zwischen Familie AM.________ und AN.________ und der Beschuldigten bestand somit ein Vertrauensverhältnis.