Die Beschuldigte täuschte das Ehepaar AM.________ und AN.________ in mehrfacher Hinsicht: Zum einen täuschte sie den Rückzahlungswillen und die Rückzahlungsfähigkeit vor: Sie räumte die Lebensversicherung sowie ein Kaufrecht zum Vorzugspreis als Sicherheiten ein, welche im Falle des Scheiterns zum Zuge hätten kommen sollen. Diese Sicherheiten scheiterten jedoch daran, dass sie nicht hinreichend vorhanden waren. Zum anderen täuschte die Beschuldigte darüber hinweg, dass