– gerade in finanziellen Angelegenheiten – ein Vertrauensverhältnis bestand. So erledigte die Beschuldigte die Steuererklärung für die Geschädigten (pag. 120 20 401 Z. 17 ff.). Auch privat pflegten die Parteien Kontakt, die Beschuldigte betonte in ihrer Stellungnahme selber, wie sehr sie sich auch für den Sohn vom Ehepaar AM.________ und AN.________ interessiert habe (pag. 18 896 f.). Offenbar machte sie diesem auch Geschenke (vgl. Schreiben der Beschuldigten auf pag. 120 20 393). Ob das Darlehen an die Beschuldigte selber geleistet wurde oder (das war die Alternative gemäss Fragestellung auf pag. 120 20 402 Z. 29 f.)