Beweiswürdigend ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass der Staatsanwalt korrekt davon ausging, dass die A.________ für das Ehepaar AM.________ und AN.________ eine Vertrauensperson war, erledigte sie doch schon seit rund zehn Jahren die Steuererklärung für das Ehepaar und war diesem in wirtschaftlichen Belangen auch intellektuell bzw. vom Auftreten her überlegen. Wie geschickt sie mit dem Ehepaar umzugehen vermochte, geht auch aus den E-Mails hervor, in denen sie sich nach dem Wohlergehen des Sohnes des Ehepaars erkundigte und von diesem im Gegenzug Kinderfotos geschickt erhielt (vgl. dazu pag. 120 20 390 ff.).