auch nicht über den angeblichen Verurkundungstermin, der geplatzt sei und die Ablösung eines Gesellschafters, angelogen. Dass beides nicht der Wahrheit entspricht, geht aus den Ausführungen im allgemeinen Teil hervor, die Beschuldigte wusste spätestens seit dem Jahr 2000, dass das Projekt Matte gescheitert war. Dass auch der Vertrag mit der AD.________ (Stiftung) an den wirtschaftlichen Gegebenheiten nichts änderte, wurde bereits ausgeführt. Auch gab es schon längst keine Gesellschafter mehr, die hätten abgelöst werden können oder müssen, sondern „nur“ noch private Schuldner der Beschuldigten.