A.________ bestritt auch nicht, als Verwendungszweck das Bauprojekt Matte Y.________ genannt zu haben, zählte zudem selber das Darlehen auf der Liste IIb zu Y.________. Jedoch machte sie einerseits sinngemäss geltend, sie habe damals noch daran geglaubt, dass das zweite Haus gebaut werden könne und andererseits, sie habe das Ehepaar AM.________ und AN.________ auch nicht über den angeblichen Verurkundungstermin, der geplatzt sei und die Ablösung eines Gesellschafters, angelogen.