Folgendes fest (pag. 18 386): «Der äussere Ablauf der Ereignisse ist aufgrund der vorliegenden Dokumente erstellt, die Beschuldigte hat denn auch nicht bestritten, vom Ehepaar AM.________ und AN.________ CHF 150‘000.00 entgegengenommen und bis auf eine Zinszahlung über CHF 4‘000.00 nichts zurückbezahlt zu haben.