Denn er hätte durch eine solche Überprüfung ein grundlegendes Misstrauen zum Ausdruck gebracht und die im Militär gepflegte Kameradschaft nachträglich abgewertet. Die Vorinstanz hat deshalb zu Recht Arglist bejaht.» Gestützt auf diese Ausführungen ist nicht von einem derart leichtsinnigen Verhalten von BD.________ auszugehen, welches das Handeln der Beschuldigten völlig in den Hintergrund rücken liesse. Vielmehr wusste die Beschuldigte von dem ihr entgegengebrachten Vertrauen aufgrund der langjährigen Freundschaft und nützte