F. kannte den Beschwerdeführer aus der gemeinsamen Militärdienstzeit. Er hatte ihn "als verantwortungsbewussten, initiativen, erfolgreichen, mitreissenden Führer" in Erinnerung. Er wusste, dass der Beschwerdeführer beruflich selbständig war und den Anschein eines erfolgreichen Geschäftsmannes vermittelte. Es lagen ihm keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschwerdeführer im Berufsleben ungleich weniger integer und vertrauenswürdig war, als er im Militär erschienen war.