_ nicht annähernd ahnte, auf welchem Schuldenberg die Beschuldigte tatsächlich sass. So beliefen sich ihre Schulden zum Zeitpunkt des letzten, vom Geschädigten AU.________ gewährten Darlehens im Umfang von CHF 75‘000.00 auf über 5 Millionen Franken (pag. 120 11 062). Hätte AU.________ dies gewusst, hätte er der Beschuldigten das Geld nicht geliehen bzw. wäre er zumindest nicht davon ausgegangen, das Geld je wieder zurückzuerhalten. Aus den Aussagen von AU.________ wie auch aus den vorhandenen Unterlagen geht nämlich klar hervor, dass er stets darauf bedacht war, dass Geld später zurück zu erhalten. Weiter ist ersichtlich, dass die Beschuldigte keineswegs mit offenen Karten spielte.