37 lung schilderte er, er habe der Beschuldigten mehr vertraut als seiner Mutter (pag. 18 149 Z. 95 f.). Er bestätigte, wegen der tiefen Freundschaft zwischen ihnen beiden den Geldbedarf der Beschuldigten auch gar nicht näher geprüft zu haben (pag. 18 152 Z. 198 ff.). Zudem gab er schon anlässlich seiner ersten Einvernahme bei der Polizei an, die Beschuldigte sei eine gute und die einzige Bezugsperson gewesen (pag. 120 20 166 Z. 6). Beim Untersuchungsrichter führte er mehrfach aus, er habe der Beschuldigten vertraut (pag. 144 11 005 Z. 164; pag. 114 11 006 Z. 169).