Vor diesem Hintergrund ist die Geldübergabe von CHF 24‘100.00 zu beurteilen. AU.________ sagte sinngemäss aus, die Beschuldigte habe das Geld benötigt, um das neue Büro zu eröffnen, sie habe ihm gesagt, dass die AA.________ (Einzelfirma) „gefährdet“ sei. Er ist offenbar davon ausgegangen, dass sie im Wesentlichen nur eine neue Firma benötige. Von den finanziellen Problemen der AA.________ (Einzelfirma) hatte er keine unmittelbare Kenntnis.