36 Die Aussage, wonach er jeweils, wenn er etwas benötigt hatte, sie gefragt habe, ob er noch genügend Geld für ein Haus gehabt habe, was sie stets bejaht und gesagt habe, er würde ja noch Geld von ihr erhalten, erachtet das Gericht als ausgesprochen glaubhaft, da sie auf eindrückliche Weise die Reflexionen von AU.________ widergibt. Das Gericht erachtet daher als erstellt, dass AU.________ weiterhin vom Rückzahlungswillen und der Rückzahlungsfähigkeit der Beschuldigten ausging, zumal er vom effektiven Ausmass ihrer Verschuldung nach wie vor keine Kenntnis hatte.