Weder AU.________ noch die Beschuldigte konnten sich an den Grund, den sie ihm für den Geldbezug genannt hatte, erinnern, und auch in diesem Fall existiert kein Vertrag. Gerade dieser Mangel an Dokumentation zeigt deutlich, wie sehr AU.________ A.________ vertraute. Er dachte, sie brauche dieses Geld nur vorübergehend, um aus einem finanziellen Engpass herauszukommen. Er hingegen war nicht unmittelbar auf das Geld angewiesen und erachtete sie nach wie vor als seine beste Freundin, seine einzige Vertrauensperson, die ihm im zermürbenden Erbstreit mit den Geschwistern beistand.