Das Gericht legt somit bei der konkreten Würdigung der einzelnen Anklageziffern das Bild eines Mannes mit massiven psychischen Problemen, der aufgrund einer „tiefen Freundschaft“ ein immenses Vertrauensverhältnis gegenüber der Beschuldigten aufgebaut hatte, zu Grunde. 2.2.2 Zu Ziff. 2 der Anklageschrift (CHF 60‘000.00 am 30. September 2003)