Er hat auf sie gezählt und sie war ihm eine Stütze im Erbschaftsstreit mit seinem Bruder. Das Gericht hat keine Zweifel daran, dass die Beschuldigte, die selbst auch von einer ganz speziellen Freundschaft zwischen ihr und AU.________ sprach, dessen psychische Probleme und seine sich immer mehr verstärkende Abhängigkeit von ihrer Freundschaft genau erkannte und dass sie diese für sich selbst ausnutzte. Sie kannte seit ca. 1987 die finanziellen Verhältnisse von AU.________ genau, da sie seine Steuererklärung ausfüllte.