Weiter wusste sie, dass die Informationen, welche sie den Geschädigten H.________ und I.________ gab, nicht der Wahrheit entsprachen und sie diese damit täuschen würde. Wie bereits ausgeführt wurde steht zudem fest, dass die Darlehensgelder nicht für das Bauprojekt Matte Y.________ verwendet wurden. Die Beschuldigte selber führt in ihrer schriftlichen Stellungnahme aus, sie wisse nicht mehr, was mit dem Geld genau geschehen sei (pag. 18 895). Für die Kammer steht fest, dass die Beschuldigte offensichtlich in der Absicht handelte, sich unrechtmässig zu bereichern. Weiter führte das WSG zur Gewerbsmässigkeit aus was folgt (pag.