Zwischen der Vermögensübertragung und dem Irrtum bestand ein unmittelbarer Motivationszusammenhang: Die Geschwister H.________ und I.________ wollten der Beschuldigten aus Freundschaft mit der Finanzierung helfen. Sie glaubten, dass sie mit der Zahlung von CHF 150'000.00 ermöglichen, dass A.________ einen Gesellschafter aus dem Vertrag auskaufen und die Überbauung dadurch fortsetzen konnte. Sie glaubten auch, dass sie das Geld zurückerhalten würden. Diese Annahmen waren dafür verantwortlich, dass die Geschwister jeweils CHF 75'000.00 überwiesen.