33 Vermögensschaden vor, denn die Geschwister H.________ und I.________ mussten ihre Forderung gegenüber der Beschuldigten unmittelbar vollständig abschreiben. Dass die Vermögensübertragung für den Schaden kausal war, bedarf keiner weiteren Worte. Angesichts des Umstandes, dass die Verträge am 2. Juli 2003 abgeschlossen wurden und die Überweisungen am 7. Juli 2003 erfolgten, ergibt sich ein Deliktszeitpunkt von Anfang Juli 2003.