Durch diese Täuschungen versetzte die Beschuldigte die Geschwister H.________ und I.________ in einen Irrtum: Sie glaubten effektiv, dass sich die Beschuldigte aufgrund des Ausstiegs eines Gesellschafters in der Situation befinde, kurzfristig CHF 150'000.00 zu benötigen und dieses Geld in absehbarer Zeit zurückzahlen zu können. b. Arglist In der Anklageschrift wird der Beschuldigten vorgeworfen, die Rückzahlungsfähigkeit und den Rückzahlungswillen vorgetäuscht zu haben. Damit umschreibt die Anklageschrift Tatsachen, deren Überprüfung für die Getäuschten nicht zumutbar bzw. von denen die Beschuldigte wusste, dass die Getäuschten sie nicht überprüfen würden.