32 und -willigkeit vor, obschon die Beschuldigte weder die Fähigkeit noch den Willen, das Darlehen der Schwestern zurückzuzahlen, hatte. Das zeigt sich nicht nur daraus, dass sie es auch später nie zurückbezahlte, sondern auch, dass sie sich 2007 noch weitere Gelder der älteren Damen 2007 "aneignete".