Hätte die Geschädigte H.________ tatsächlich gewusst, wie es finanziell um die Beschuldigte stand, wäre sie wohl kaum davon ausgegangen, dass ihr diese einen guten Zins bezahlen würde. Anlässlich ihrer oberinstanzlichen Befragung führte die Beschuldigte denn auch aus, sie habe niemandem gesagt, dass sie Millionenschulden gehabt habe (pag. 18 822 Z. 33). Sie machte geltend, sie habe schon gewusst, dass sie am Limit, am Ruin, gewesen sei, sie habe sich das aber nie bewusst gemacht (pag. 18 822 Z. 39 f.). Auch wenn die Kammer – wie in Ziff.