Gestützt auf dieses Vertrauen und den am 2. Juli 2003 geschlossenen Darlehensvertrag "Aktivdarlehen Überbauung Matte Y.________" überwiesen die beiden Schwestern per Valuta 7. Juli 2003 je 31 CHF 75'000.00 auf das Konto der Beschuldigten und ihres Mannes bei der PostFinance, von wo es innert zwei Tagen bereits abgehoben wurde. Bis auf zwei Zinszahlungen am 28. Januar 2004 von jeweils CHF 1'875.00 leistete die Beschuldigte keine Zins- oder Rückzahlungen.»