Aus dem oben beim allgemeinen Teil Ausgeführten ergibt sich, dass die Beschuldigte die Schwestern über das Projekt Matte Y.________ belog, dieses war Mitte 2003 längst gescheitert und es gab keinen Gesellschafter abzulösen. A.________ behauptete jedoch in der Einvernahme beim Staatsanwalt, sie habe den Schwestern gesagt, dass es ihr finanziell schlecht gehe, auch wenn sie keine Beträge genannt habe.