Die Beschuldigte lernte H.________ und I.________ in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre kennen und füllte spätestens seit 1997 regelmässig die Steuererklärung für die beiden Schwerstern aus und stand ihnen auch sonst bei Alltagsproblemen zur Seite. Aus dieser anfänglich rein geschäftlichen Bekanntschaft entwickelte sich zusehends eine persönliche, freundschaftliche Beziehung, auch wenn H.________ dies bei ihrer Befragung vom 24. August 2009 abstritt. Bei der Einvernahme vom 1. März 2010 bestätigte sie dann, der Beschuldigten das Geld aus Freundschaft gegeben zu haben. Auch aus den zitierten Schreiben ergibt sich zweifelsfrei, dass mehr als nur eine geschäftliche Beziehung bestand.