Ebenso ist erstellt, dass die Beschuldigte das Darlehen nicht zurückbezahlte und auch nicht für weitere Bautätigkeiten in Y.________ verwendet hatte, diesbezüglich kann auf das im allgemeinen Teil der Beweiswürdigung Ausgeführte verwiesen werden. Für die anschliessende rechtliche Beurteilung ist wesentlich, in welchem Verhältnis die Schwestern H.________ und I.________ zur Beschuldigten standen.