_ nicht davon auszugehen, dass das Spielverhalten der Beschuldigten die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit in einem strafrechtlich zu berücksichtigenden Ausmass beeinträchtigt hat. Jedoch sieht Dr. W.________ – wie bereits das WSG – eine Verbindung zwischen dem exzessiven Spielverhalten der Beschuldigten und der Aufnahme immer wieder neuer Darlehen. Ob die Beschuldigte mit dem Spielen tatsächlich das Sicherstellen des Überlebens des Bauprojekts Y.________ bezweckte (S. 5 des Schreibens), kann dabei – weil irrelevant – offen gelassen werden. Dass ein Grossteil der aufgenommenen Darlehen letztlich im Casino landete, liegt jedenfalls auf der Hand.