Geht man gestützt auf diese Überlegungen davon aus, dass die Beschuldigte pro Jahr für das Spielen in etwa so viel Geld einsetzte, wie ihr nachweislich als Gewinn ausbezahlt wurde, so ergibt sich bereits aus ihren eigenen Aussagen, dass ihre Behauptung, nur mit eigenen Mitteln gespielt zu haben, nicht zutreffend sein kann: Im Jahr 2002 wurden ihr nachweislich total rund CHF 130‘000.00 ausbezahlt, gemäss ihren Aussagen muss sie folglich ähnlich viel Geld fürs Spielen eingesetzt haben. Die Beschuldigte könnte zwar immer wieder mit demselben Geld gespielt haben und so den "Umsatz" künstlich in die Höhe getrieben haben.