A.________ behauptete, sie habe beim Spielen insgesamt einen Überschuss und nicht Verluste erzielt und habe nur eigene Mittel bzw. Gewinne aus dem Spiel für weiteres Spielen verwendet. Die Höhe des Gewinnes bezifferte sie jedoch unterschiedlich, so gab sie am an, CHF 16'000.00 (pag. 120 16 060 f.) gewonnen zu haben und gemäss ihrem Schreiben vom 18. Juli 2010 betrug der Überschuss zu ihren Gunsten per 2009 CHF 56'000.00 (pag. 162 14 014).