23 «3.2.1 Der Zusammenhang zwischen dem Spielen und der Delinquenz A.________ verbrachte erwiesenermassen einen Grossteil ihrer Freizeit in Schweizerischen Spielcasinos und besass im Grandcasino Bern nach eigenen Aussagen sogar einen VIP-Parkplatz. Auch die Spielhallen im grenznahen Ausland beehrte die Beschuldigte zeitweise in regelmässigen Abständen. Soweit ist der Sachverhalt unbestritten.