sowie dem diesbezüglichen Wissen der Beschuldigten vollumfänglich an. 8.3 Das Spielverhalten der Beschuldigten Auch betreffend das Spielverhalten der Beschuldigten wird vorab auf die korrekte Zusammenfassung der vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel durch das WSG verwiesen (Dokumente der Casinos Bern, Basel und Bregenz pag. 18 341 f.; psychiatrisches Gutachten pag. 18 342 ff.; Aussagen der Beschuldigten pag. 18 345 ff.; Aussagen Dritter pag. 18 349 f.). Das WSG würdigte diese Beweismittel wie folgt (pag. 18 350 ff.):