_, Hauptgründe der Fehlschläge»; pag. 18 173) davon auszugehen, spätestens ab diesem Zeitpunkt habe die Beschuldigte über keinen Rückzahlungswillen betreffend der zukünftigen Darlehen verfügt, sicher nicht zu ihren Ungunsten ausgefallen ist. Die Beschuldigte wusste grundsätzlich um das erhebliche Ausmass der von ihr aufgenommenen Gelder und um ihre Unfähigkeit, diese zurückbezahlen zu können. Gestützt auf das soeben Ausgeführte schliesst sich die Kammer dem Beweisergebnis des WSG hinsichtlich dem Scheitern des Bauprojekts Matte Y.________ sowie dem diesbezüglichen Wissen der Beschuldigten vollumfänglich an.