Ihre diesbezügliche Argumentation anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, wonach ein Schuhmacher seine eigenen Schuhe am schlechtesten mache, wie auch jeder andere seinen eigenen Beruf für sich selber am schlechtesten ausführe (pag. 18 823 Z. 10 ff.), überzeugt nicht. Es ist offensichtlich, dass die Beschuldigte wegen/trotz Kenntnis ihrer Überschuldung keine Transparenz schaffen wollte. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Argumentation des WSG, gestützt auf das von der Beschuldigten im Juni 2000 selber verfasste Dokument («Geschichte Überbauung Matte Y.________, Hauptgründe der Fehlschläge»;