(Bank) verweigerten Kredits. Dieser Umstand zeigt, dass die Beschuldigte – obwohl sie immer wieder betonte, dass sie das Bauprojekt mit den nötigen finanziellen Mitteln hätte realisieren können – nicht fähig war, das Bauprojekt zu verwirklichen. Aufschlussreich ist zudem, dass die Beschuldigte ab 1998 keine saubere Buchhaltung führte, dies notabene als Treuhänderin. Ihre diesbezügliche Argumentation anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, wonach ein Schuhmacher seine eigenen Schuhe am schlechtesten mache, wie auch jeder andere seinen eigenen Beruf für sich selber am schlechtesten ausführe (pag.