18 824 Z. 4 ff.). Jedenfalls aber wusste sie, dass sie das vom Geschädigten AU.________ erhaltene Geld anderweitig als vereinbart verwendete. Entweder stopfte sie damit Löcher oder gab die CHF 500‘000.00 anderweitig aus. Unklar bleibt, weshalb die Beschuldigte dieses Geld (und jenes aus weiteren Darlehen, gemäss der Liste «Darlehen alle» handelte es sich Anfangs 2001 bereits um über rund CHF 1.49 Millionen, pag. 125 12 050) nicht verwendete, um mit der Überbauung fortzufahren. Immerhin entsprach alleine das Geld des Geschädigten AU.________ mehr als der Hälfte des von der AG.________ (Bank) verweigerten Kredits.