22 ein Vertrag mit dem Titel «Anlage in Immobilien Y.________» geschlossen, wobei vereinbart wurde, das einbezahlte Kapital dürfe ausschliesslich für die Erstellung der Mehrfamilienhäuser verwendet werden. Entgegen dieser Vereinbarung investierte die Beschuldigte diese halbe Million nicht in ihr Bauprojekt. Was mit dem Geld geschehen ist, lässt sich – wie bei fast allen Darlehen – nicht nachvollziehen (die Beschuldigte gab an, sie habe das Geld für die Befriedigung anderer Darlehensgeber verwendet, pag. 142 24 011, pag. 18 824 Z. 4 ff.).