Y.________ nach Erstellung des ersten Hauses nur noch rudimentäre Arbeiten ausgeführt. Für die Beschuldigte war damit sogar augenfällig, dass sie die Gelder anderweitig, d.h. nicht fürs Bauen, verwendete. Beispielhaft hierfür ist auf die diversen Darlehen des Geschädigten AU.________ hinzuweisen. In den Jahren 2000 und 2001 – zu einem Zeitpunkt also, zu welchem in Y.________ keinerlei Bautätigkeiten vorgenommen wurden – erhielt die Beschuldigte vom Geschädigten AU.________ insgesamt CHF 500‘000.00. Zwischen den Parteien wurde jeweils