Dass die Beschuldigte ausgeprägt leistungsbezogen ist und um jeden Preis versuchte, ihrem Selbstbild einer erfolgreichen Persönlichkeit gerecht zu werden, mag zutreffen. Die Feststellung, dass sie deswegen das Scheitern des Projekts nicht erkennen konnte, überzeugt nach Auffassung der Kammer indes nicht. Wie bereits ausgeführt, hätte diesfalls bei der Begutachtung durch die UPD bei der Beschuldigten eine erhebliche Störung festgestellt werden müssen. Auch aus einem anderen, praktischen Grund wird klar, dass die Beschuldigte nicht ernsthaft mit dem Erfolg der Überbauung Matte Y.________ rechnen konnte: Die Beschuldigte häufte je länger je mehr Schulden/Darlehen an. Dennoch wurden in