Was die Beschuldigte während der oberinstanzlichen Befragung auf den entsprechenden Vorhalt des Verfahrensleiters ausführte, zeigt, dass dieser Umstand jedem gesunden und vernünftigen Menschen – und damit auch der Beschuldigte – klar sein muss (pag.18 821 Z. 30 ff.): «Was sagen Sie jemandem, der kein rechtes Einkommen, kein Vermögen und kein Land hat und eine Überbauung realisieren will? Heute sage ich ihm auch, du spinnst. Damals war das aber…