gung stellen können. Dementsprechend fand sie denn auch keine Geldgeber mehr. Bezeichnend hierfür ist die Absage der AG.________ (Bank) vom 23. Oktober 1998 bzw. deren Ausführungen im Schreiben vom 23. November 1998, wonach die von der Beschuldigten aufgeführten Eigenmittel nicht als solche betrachtet werden