So wurde einerseits ausgeführt, die Beschuldigte selber habe bis zum letzten Tag – entgegen sämtlicher Hinweise – an die Realisierung ihres Projektes geglaubt. Auf der anderen Seite wurde Fürsprecher B.________ nicht müde zu betonen, wie blauäugig und naiv die Darlehensgeber hätten sein müssen, wären sie denn tatsächlich davon ausgegangen, ihr Geld je wieder zurückzuerhalten. Hätten die Geldgeber erkennen müssen, wie desolat es tatsächlich um die finanzielle Situation der Beschuldigte stand, hätte es ihr selber umso mehr klar sein müssen.