Mit anderen Worten; hätte die Beschuldigte bei «EuroMillions» gewonnen, so hätte sie diesen Gewinn wohl auch benützt, um den Darlehensgebern ihr Geld zurück zu erstatten. Dieser theoretische Rückzahlungswille vermag jedoch nichts daran zu ändern, dass die Beschuldigte zu keinem Zeitpunkt in der Lage war, die immensen Darlehenssummen aus eigener Kraft zurückzubezahlen. Im Gegenteil, sie versank immer tiefer in den Schulden, indem sie immer weitere Darlehen aufnahm. Dieser Umstand war der Beschuldigten – wie hiervor bereits eingehend dargelegt wurde – bewusst.