20 sie die alleinige Verantwortung gehabt habe, die Baurechtszinsen an die Landeigentümer bezahlt. Sie habe sich auch immer um Rückzahlungen an die Darlehensgeber bemüht. Die Beschuldigte habe mehrfach zu Protokoll gegeben, sie habe nie jemanden angelogen, darauf sei abzustellen. Es mag tatsächlich zutreffen, dass die Beschuldigte über einen hypothetischen Rückzahlungswillen verfügt hat. Mit anderen Worten; hätte die Beschuldigte bei «EuroMillions» gewonnen, so hätte sie diesen Gewinn wohl auch benützt, um den Darlehensgebern ihr Geld zurück zu erstatten.