Aus dem Umstand, dass die Überbauung Matte Y.________ letztlich doch noch verwirklicht worden ist, kann die Beschuldigte mithin nichts zu ihren Gunsten ableiten. - Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung reichte die Beschuldigte Unterlagen ein, welche belegen sollten, dass sie die Prämien der Todesfallversicherung auch nach 2004 noch bezahlt hat. Damit sei der Versicherungsschutz von 1 Million Franken aufrechterhalten worden. Dies zeige, dass die Beschuldigte gewusst habe, dass sie vielen Leuten Geld schulde und dass sie diese für den Fall ihres Todes habe absichern wollen.