Zudem verfügte die Burgergemeinde – anders als die Beschuldigte – über die finanziellen Möglichkeiten bzw. die entsprechenden Sicherheiten, um das Projekt umzusetzen. Zu diesem Schluss kommt auch die Beschuldigte selber; sie führt das Gelingen des Projekts unter der Burgergemeinde darauf zurück, dass diese, anders als sie, eigenes Kapital gehabt hätte (S. 20 der Stellungnahme, pag. 18 877). Aus dem Umstand, dass die Überbauung Matte Y.