120 14 404). Dies zeigt, dass die Beschuldigte mit ihrem Bauprojekt in 10 Jahren keinen Mehrwert geschaffen hat, im Gegenteil. Die realisierte Überbauung entspricht denn auch nicht dem Bauprojekt der Beschuldigten. Bereits aus der von der Beschuldigten erstellten Dokumentation ergeben sich massgebliche Abweichungen (pag. 18 876 f., so wurde offenbar dort, wo das zweite Haus geplant war, ein Aufenthaltsbereich erstellt, die Grundrisse der Wohnungen wurden ebenfalls verändert). Zudem verfügte die Burgergemeinde – anders als die Beschuldigte – über die finanziellen Möglichkeiten bzw. die entsprechenden Sicherheiten, um das Projekt umzusetzen.