Die weiteren Listen der Beschuldigten sind rein spekulativer Natur und zeigen auf, was möglicherweise hätte sein können und stützen sich objektiv betrachtet auf ausgesprochen optimistische Zahlen. Für das vorliegende Verfahren lässt sich daher nichts zu Gunsten der Beschuldigten ableiten. Zusammenfassend kommt das Gericht zum Schluss, dass die Beschuldigte bereits ab 1998 nicht mehr rückzahlungsfähig war.»