Ferner kann an dieser Stelle erwähnt werden, dass sich das Gericht mit den von der Beschuldigten erstellten Listen, seien sie nun am 17. April 2015 oder in der Hauptverhandlung eingereicht worden, auseinandergesetzt hat, jedoch festzustellen ist, dass die von ihr behaupteten Zahlungen entweder durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bereits berücksichtigt wurden, oder aber, dass sie reine Be-